![]() |
Kontakt
|
"Früh übt sich, was ein Meister
werden will" - sprichwörtlich nach Friedrich Schiller
Das Mindestalter für die Ausübung des Schießsports mit Luftdruckwaffen ist 12 Jahre (mit Ausnahmegenehmigung 10 Jahre). Jugendliche, die das 14. Lebensjahr vollendet haben und noch nicht 16 Jahre alt sind, ist auch das Schießen mit kleinkalibrigen Schusswaffen unter Obhut verantwortlicher und zur Kinder- und Jugendarbeit für das Schießen geeigneter Aufsichtspersonen (Inhaber einer Jugendbasislizenz / Vereinsübungsleiter) erlaubt. Unter bestimmten Auflagen bezüglich der physischen und psychischen Entwicklung der Jugendlichen können Ausnahmen von den Altersgrenzen beantragt werden. In allen Fällen ist eine Einverständniserklärung der Personensorgeberechtigten erforderlich. Das deutsche Waffenrecht, welches durch das "Gesetz zur Neuregelung des Waffenrechts" (WaffRNezRegG) zum 1. April 2003 grundlegend geändert wurde, regelt ebenfalls die besondere Qualifizierung der Aufsichtspersonen für das Training mit Jugendlichen.
Der Schießsport ist für Jugendliche eine geeignete Sportart, da sie einige Eigenschaften entwickeln helfen kann, die auch im täglichen Leben sehr nützlich sind:
- Förderung der Konzentrationsfähigkeit
- Der Jugendliche lernt, langfristig zu trainieren und auch Phasen ohne unmittelbaren Erfolg durchzustehen
- Verantwortungsvoller Umgang mit empfindlichem Sportgerät
Die Schützengilde beteiligt sich regelmäßig am jährlichen Ferienprogramm
der Stadt mit einer Einführung ins Sportschießen für Jugendliche.

Kommt einfach vorbei!

